Wir für Sie

Unsere Schwerpunkte

Unsere Team ist auf die unterschiedlichsten Fachgebiete ausgerichtet um Ihnen ein abgestimmtes Therapieprogramm anbieten zu können.

Orthopädie

Die Orthopädie befasst sich mit Erkrankungen des Bewegungsapparates. Dabei werden angeborene Störungen, Erkrankungen und Verletzungen in diesem Bereich behandelt.

Dementsprechend befasst sich die Orthopädie nicht nur mit der Diagnose und Therapie der Erkrankungen, sondern auch mit der Erforschung, Prophylaxe und Rehabilitation.

Spezielle Unfallchirurgie

In Ergänzung zur Unfallchirurgie werden in der speziellen Unfallchirurgie auch Operationen mit höheren Schwierigkeitsgraden, zum Beispiel an der Wirbelsäule, Schulter, Armen oder Beinen sowie dem Becken oder Hüftgelenk durchgeführt.

Die spezielle Unfallchirurgie umfasst daher auch die Versorgung im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin.

Sportmedizin

Die Sportmedizin untersucht den Einfluss von Bewegung, Training und Sport, einschließlich der typischen Sportverletzungen sowie des Bewegungsmangels, auf den gesunden und kranken Menschen.

Daraus abgeleitet werden Maßnahmen und Empfehlungen betreffend Verletzungsprophylaxe, Trainingslehre und Ernährung.

Orthopädische Rheumatologie nach BVOU

Die Orthopäden werden in ihrer täglichen Praxis auch von Patienten mit entzündlich rheumatischen Beschwerden aufgesucht. Orthopädische Rheumatologen erkennen diese entzündlichen Erkrankungen der Gelenke und inneren Organe sowie der Haut und behandeln frühzeitig, um längerfristige Gelenk- und Sehnenschäden zu vermeiden.

Arbeitsunfälle

Jeder Arbeitsunfall/Schulunfall und Wegeunfall muss bei einem D-Arzt (Durchgangsarzt) vorgestellt werden. Das sind Ärzte, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Praxisausstattung von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zugelassen sind, um am Heilverfahren der BG (Berufsgenossenschaft) teilnehmen zu dürfen. Der Durchgangsarzt entscheidet, ob es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der BG handelt und wie die weitere Versorgung der Patienten zu erfolgen hat.

Ziel des Heilverfahrens ist „mit allen geeigneten Mitteln“ für Prävention und Rehabilitation der Versicherten zu sorgen. Als zugelassener D-Arzt der DGUV ist es erlaubt die Behandlung von Arbeitsunfällen durchzuführen. Es werden auch Gutachten der Berufsgenossenschaften angefertigt.